Schulungen für den „Staplerschein“ von GS-Gabelstapler Service GmbH
FAHRERSCHULUNG FÜR GABELSTAPLER
Wir bilden Sie entsprechend den Unfall-Verhütungs-Vorschriften DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68 und DGUV Vorschrift 1 zu Gabelstapler Fahrern aus.
Die Schulungen dauern zwei Tage und finden vorwiegend in unseren Räumlichkeiten statt, können jedoch bei einer größeren Teilnehmerzahl auch in Ihrem Betrieb vorgenommen werden.
Schulungsinhalte:
Nach DGUV Grundsatz 308-001 (Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplern)
Nach DGUV Vorschrift 68 (Unfallverhütungsvorschriften, Flurförderzeuge)
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/ Verkehrswege
Voraussetzungen für das Führen von Gabelstaplern und sonstigen Flurförderzeugen:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ist eine Teilnahme ab 16 Jahren möglich).
- Gute* Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind zwingend erforderlich.
- Grundkenntnisse in Funktion und Handhabung von Flurförderzeugen.
*Niveau B1 absolut erforderlich für die Zulassung zu jeder Schulung.
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
BEDIENERSCHULUNG FÜR HUBARBEITSBÜHNEN
Wir bilden Sie entsprechend den Unfall-Verhütungs-Vorschriften
DGUV Regel 100-500,
DGUV Grundsatz 308-008 zu Bediener*innen für Hubarbeitsbühnen aus.
Nach einem Tag Theorie, Praxis und bestandener Prüfung erhalten Sie von uns den gesetzlich vorgeschriebenen Bedienerausweis. Die Schulungen finden vorwiegend in unseren Räumlichkeiten statt, können jedoch bei einer größeren Teilnehmerzahl auch in Ihrem Betrieb vorgenommen werden.
Schulungsinhalte:
Nach
DGUV Regel 100-500
Nach DGUV
Grundsatz 308-008 (Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Hubarbeitsbühnen)
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/ Verkehrswege
Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Schulungen:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ist eine Teilnahme ab 16 Jahren möglich).
- Gute* Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind zwingend erforderlich.
- Grundkenntnisse in Funktion und Handhabung von Flurförderzeugen.
*Niveau B1 absolut erforderlich für die Zulassung zu jeder Schulung.
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
JÄHRLICHE UNTERWEISUNG
Nach dem Erwerb des Staplerführerscheins ist einmal jährlich eine Nachschulung vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 1, §4 und Arbeitsschutzgesetz §12). Diese Schulung dient der Auffrischung der erlernten Kenntnisse und beinhaltet Aktualisierungen und Änderungen der gesetzlichen Vorschriften.
KRANSCHULUNG
Erstteilnehmer*In
nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003
Nachschüler*In
Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 und Arbeitsschutzgesetzt §12
(Fahrausweis ist mitzubringen).
Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Schulungen:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ist eine Teilnahme ab 16 Jahren möglich).
- Gute* Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind zwingend erforderlich.
- Grundkenntnisse in Funktion und Handhabung von Flurförderzeugen.
*Niveau B1 absolut erforderlich für die Zulassung zu jeder Schulung.
ZUSATZQUALIFIKATION SCHUBMASTSTAPLER
Für die Nutzung von Schubmaststaplern ist eine Zusatzqualifikation der Stufe 2 notwendig.
Diese halbtägige Schulung, nach DGUV Grundsatz 308-001 (3.1), bieten wir bei uns im Hause und bei Ihnen vor Ort an.
Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Schulungen:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ist eine Teilnahme ab 16 Jahren möglich).
- Gute* Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind zwingend erforderlich.
- Grundkenntnisse in Funktion und Handhabung von Flurförderzeugen.
*Niveau B1 absolut erforderlich für die Zulassung zu jeder Schulung.
Stapler-Fahrerschulung in:
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