I. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Fa. GS-Gabelstapler Service GmbH (nachfolgend GS genannt) abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Verträge.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die GS nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für GS unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Angebote und Aufträge
Allen Angeboten und Aufträgen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Angebote von GS sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Mündliche Zusagen sowie Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter von GS. An den zu Angeboten gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen) behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.
III. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk rein netto ausschließlich Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ausgewiesen.
IV. Eigentumsvorbehalt
Liefergegenstände bleiben im Eigentum von GS, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich der künftig aus Lieferverträgen entstehenden Forderungen voll, insbesondere mit Zinsen und Kosten, beglichen sind. Die von GS unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung weiterverkauft werden. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
V. Haftung und Gewährleistung
1) Haftung:
Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz der Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt objektiv vertragstypisch vorhersehbar waren. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für nicht vertragstypisch vorhersehbaren entgangenen Gewinn des Kunden und sonstige nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden.
Haften wir gemäß b) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Haftung der Höhe nach auf das Doppelte des Rechnungsbetrags begrenzt. Ein höherer Schaden ist nach den Vorstellungen der Parteien nicht vertragstypisch.
Vertragsstrafen und pauschalierten Schadenersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit von uns gelieferter Ware an Dritte schuldet, kann er – vorbehaltlich aller weiteren Voraussetzungen – nur dann als Schadenersatz geltend machen, falls dies mit uns ausdrücklich vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm schriftlich auf dieses Risiko hingewiesen hat.
Die in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Soweit wir technische Auskünfte geben oder ausnahmsweise beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Haftungseinschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des
Materials übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
2) Mängelrüge
Für Mängel haftet der Verkäufer wie folgt:
1. Der Käufer hat die empfangene Ware nach Eintreffen unverzügliche auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und offensichtliche Mängel zeitnah schriftlich zu rügen. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass erkennbare Mängel binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen sind.
2. Ware ist unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Das diesbezügliche Wahlrecht liegt beim Verkäufer. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Bei Austausch der gesamten Kaufsache im Wege der Nacherfüllung hat der Verkäufer für die zurückgenommene Sache gegen den Käufer einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den durchschnittlichen Mietkosten für die Sache, die in dem Zeitraum der Nutzung angefallen wären.
3. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt bei neuen Verkaufsgegenständen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten. Bei gebrauchten Kaufgegenständen stehen dem Käufer Mängelansprüche nur dann zu, wenn dies mit dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ansonsten ist bei gebrauchten Kaufteilen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit dem Käufer vereinbart oder ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind und /oder vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung - insbesondere von Verschleißteilen -, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse,
sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind.
5. Im Falle der Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer für die notwendigen Arbeiten eine angemessene Frist zu setzen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
6. Für Ersatzstücke und Ausbesserungen verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Nutzungsunterbrechung verlängert.
7. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen ausgeschlossen.
8. Schlägt eine vom Verkäufer zu erfüllende Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz mehrerer Versuche fehl, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) oder entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Für die Nacherfüllung sind dem Verkäufer unter Berücksichtigung der Belastung für den Käufer und der Kompliziertheit des Mangels in der Regel zwei Gelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
VI. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist nach unserer Wahl Braunschweig oder der Sitz des Bestellers. Für Klagen gegen uns ist Braunschweig ausschließlicher Gerichtsstand. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Die Überschriften in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung. Sie sind für Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
GS-Gabelstapler Service GmbH · Edelhard-Rock-Straße 4 · 38304 Wolfenbüttel
Wolfenbüttel, Januar 2023
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